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Grundsätze für eine erfolgreiche Inventur

Definition Inventur

Inventurhandlung ist die Tätigkeit des Messens, Zählens, Wiegens sowie jede andere der Bestandserfassung dienende Tätigkeit im kaufmännischen Bereich. Inventur ist die Gesamtheit aller einzelnen Inventurhandlungen.

Inventurgrundsätze

Grundsatz der Vollständigkeit

sämtliche Vermögensgegenstände/ Schulden sind im Inventar zu verzeichnen.

Grundsatz der Richtigkeit und Willkürfreiheit

Gefordert wird eine nachprüfbare Richtigkeit der Inventurdurchführung, wobei der Aufwand für die Feststellung von Mengen und Preisen wirtschaftlich vertretbar sein muss.

Grundsatz der Nachprüfbarkeit und Dokumentation

die Inventur muss auf eine Art und Weise erstellt sein, dass ein sachverständiger Dritter den Bilanzansatz überprüfen kann.

Grundsatz der Einzelerfassung

nach § 252, Abs. 1 Nr. 3, HGB, müssen bei Inventuren Vermögensgegenstände und Schulden einzeln erfasst und bewertet werden.

Aufgaben der Inventur

Zu Beginn des Handelsgewerbes sowie am Ende jedes Geschäftsjahres muss der Geschäftstreibende eine Inventur durchführen. Aus deren Ergebnissen ist ein Inventar aufzustellen, das wiederum die zahlenmäßige Grundlage für die Eröffnungsbilanz beziehungsweise für das folgende Geschäftsjahr liefert. Inventuren bilden somit die Grundlage für den Jahresabschluss.

Inventurzeitpunkt

Die Wahl des Zeitpunktes der Inventurdurchführung ist in § 240, Abs.1 und 2, HGB geregelt. Allgemein hat sie an einem Inventurstichtag stattzufinden. Abhängig vom Zeitpunkt der Inventuraufnahme unterscheidet man zwischen Stichtagsinventur, permanenter und verlegter Inventur.

1. Stichtagsinventur

Die Inventur erfolgt zum Inventurstichtag. Die Inventuraufnahme muss aber nicht exakt am Inventurstichtag vorgenommen werden, sondern lediglich zeitnah, das heißt innerhalb einer Frist von zehn Tagen vor oder nach dem Stichtag. Dabei muss sichergestellt sein, dass Bestandsveränderungen zwischen dem Bilanzstichtag und dem eigentlichen Aufnahmetag anhand von Belegen und Aufzeichnungen ordnungsgemäß berücksichtigt werden.

2. Permanente Inventur

Aufgrund des §241, Abs.2, HGB, kann das Inventar für den Bilanzstichtag auch ganz oder teilweise aufgrund einer permanenten Inventur erstellt werden. Dabei können die einzelnen Inventurhandlungen aufs ganze Jahr verteilt stattfinden und ersetzen damit eine auf einen bestimmten Inventurstichtag festgelegte Aufnahme. Der Zeitpunkt der Bestandsaufnahme und die Inventurerstellung zum Bilanzstichtag aus der Lagerbuchführung/Warenwirtschaft fallen somit nicht zusammen.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein (H 30 EstR)

  • In der Warenwirtschaft müssen alle Bestände sowie alle Zugänge und Abgänge einzeln nach Tag, Art und Menge eingetragen werden und belegmäßig nachgewiesen werden.
  • Mindestens einmal pro Geschäftsjahr muss durch eine körperliche Inventur geprüft werden, ob das in der Warenwirtschaft ausgewiesene Vorratsvermögen mit den tatsächlich vorhandenen Beständen übereinstimmt.
  • Über die Inventuraufnahme und das Inventurergebnis sind Aufzeichnungen anzufertigen. Diese Aufzeichnungen müssen zehn Jahre aufbewahrt werden.

Ausnahmen

Vermögensgegenstände mit hohem Schwund, hohem Wert oder erfahrungsgemäß hohen Mengendifferenzen sollten nicht durch eine permanente Inventur erfasst werden.

3. (Vor-/nach-)verlegte Inventur

Nach §241 Abs. 3, HGB, kann die jährliche Inventur innerhalb der letzten drei Monate vor dem Bilanzstichtag oder der ersten zwei Monate nach dem Stichtag durchgeführt werden. Der dabei festgestellte Bestand muss wertmäßig auf den Bilanzstichtag fortgeschrieben oder zurückgerechnet werden.

Ausnahme

Vermögensgegenstände mit hohem Wert, hohem Schwund oder Vermögensgegenstände, die starken Preisschwankungen unterliegen, sollten möglichst nahe am Stichtag aufgenommen werden. Dasselbe gilt für Vermögensgegenstände, für die bestimmte steuerliche Vergünstigungen in Anspruch genommen werden.

Vor- und Nachteile des Inventurzeitpunktes

(Sie können nach rechts blättern, um alle Informationen in der Tabelle zu sehen.)

Inventurzeitpunkt Vorteile Nachteile
Stichtagsinventur
  • stichtagsbezogene Gesamtkontrolle
  • optimale Kontrolle der Buchführung und der Lagerverwaltung
  • in der Regel erleichterte Durchführung durch Betriebsschließung bzw. Produktionsunterbrechung
  • hoher Personalaufwand
  • Betriebsschließung während der Inventuraufnahme und somit kein Umsatz bzw. Ertrag
  • mehr Fehler durch hohen Zeitdruck
  • keine Flexibilität bzgl. der Aufnahmezeit (z.B. in Zeiten mit niedrigen Beständen)
Permanente Inventur
  • frei wählbarer Aufnahmezeitpunkt
  • Verteilung der Aufnahmearbeiten über das gesamte Jahr
  • bessere Ergebnisse durch geringeren Zeitdruck
  • Einsatz von qualifizierterem Personal
  • Bestandsaufnahme bei niedrigeren Beständen
  • nur geringe Störung betrieblicher Prozesse
  • Voraussetzung: eine ordnungsgemäße Lagerbuchführung bzw. Warenwirtschaft
  • schlechtes Inventurergebnis durch Fehler in der Handhabung der Warenwirtschaft
  • Keine stichtagsbezogene Gesamtkontrolle
  • Nicht anwendbar für alle Bestände
  • oft keine genaue, eindeutige Abgrenzung der zu erfassenden Bestände
(Vor-/nach-) verlegte Inventur
  • Aufnahme kann nach und nach mit sachkundigem Personal durchgeführt werden
  • Anpassung der Inventuraufnahme an betrieblichen Besonderheiten (z.B. niedrige Bestände)
  • Verteilung der Inventur auf einen Zeitpunkt innerhalb von fünf Monaten
  • einfacherer und sicherer Bestandsfortschreibung im Vergleich zur permanenten Inventur
  • mehr Zeit für die Analyse von Inventurdifferenzen (bei vorverlagerter Inventur)
  • zusätzliche Fehlerquellen durch Wertfortschreibung und Wertrückrechnung
  • mehr Arbeit durch Abstimmung von Bilanz- und Inventurstichtag

Stichworte zur Inventur

Stichprobeninventur

Das Vorratsvermögen wird mithilfe anerkannter statistischer Methoden aufgrund von Stichproben ermittelt.

EAN-Code

Standardcode, der in über 100 Ländern verwendet wird. Er dient zur eindeutigen Identifizierung von Herstellern und Waren aller Art.

ISBN-Nummer

Seit 1969 eingeführte, aus zehn Ziffern bestehende internationale Standard-Buchnummer, die ein Verlag jedem herausgebrachten Buch zuordnet. Die einheitliche Vergabe wird durch nationale Zentralstellen verwaltet.